(1) Anbieter. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen dir als Kundin oder Kunde (nachfolgend „du“ oder „Teilnehmer“) und:
SmashLoft Mannheim, ein Angebot der Starke Arme – Umzüge GmbH
Floßwörthstraße 47, 68199 Mannheim
Vertretungsberechtigte/r Geschäftsführer/in: Sinan Öztas
Telefon: +49 163 174 9355 · E-Mail: hallo@smashloft.de · Web: smashloft.de
(2) Geltung. Diese AGB gelten für alle von SmashLoft angebotenen Leistungen, insbesondere die Buchung und Durchführung von Rage-Room-Sessions, Action-Painting-Sessions, Gruppen- und Eventbuchungen sowie den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen. Sie gelten in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
(3) Abweichende Bedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt SmashLoft nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(1) SmashLoft betreibt einen Rage Room (Smash Room): einen speziell hergerichteten Raum, in dem du in einem kontrollierten und beaufsichtigten Rahmen bereitgestellte Gegenstände (z. B. Glas, Porzellan, Elektronik, Möbel) zerstören darfst. Ergänzend wird das Erlebnis „Action Painting“ sowie ein Loft-Bereich zum Aufenthalt angeboten.
(2) Die konkreten Inhalte, Dauer und der Umfang der jeweiligen Pakete ergeben sich aus der zum Buchungszeitpunkt gültigen Leistungs- und Paketbeschreibung auf smashloft.de.
(3) SmashLoft ist berechtigt, einzelne Gegenstände, Werkzeuge oder Programmbestandteile aus betrieblichen oder sicherheitsbedingten Gründen durch gleichwertige zu ersetzen, soweit dies für dich zumutbar ist.
(1) Mindestalter. Die Teilnahme setzt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson teilnehmen.
(2) Identitätsnachweis. SmashLoft ist berechtigt, vor der Session einen Altersnachweis zu verlangen. Kann dieser nicht erbracht werden, kann die Teilnahme ohne Anspruch auf Erstattung verweigert werden.
(3) Nüchternheit. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist untersagt. SmashLoft kann Personen, bei denen ein solcher Einfluss erkennbar ist, von der Session ausschließen; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
(4) Sicherheitseinweisung. Vor jeder Session erhältst du eine verpflichtende Sicherheitseinweisung. Jede teilnehmende Person bestätigt vor Beginn die Kenntnisnahme und Einhaltung der Sicherheits- und Verhaltensregeln durch Unterzeichnung der gesonderten Sicherheitseinweisung & Haftungserklärung. Ohne deren Unterzeichnung ist eine Teilnahme nicht möglich.
(1) Die Teilnahme ist eine körperlich fordernde Aktivität. Mit der Teilnahme erklärst du, dass du gesundheitlich in der Lage bist, an der Session teilzunehmen, und dass keine Umstände vorliegen, die eine Gefahr für dich oder andere darstellen.
(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen bzw. nur nach eigenverantwortlicher Abwägung und ggf. ärztlicher Rücksprache geeignet sind insbesondere Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, akuten Verletzungen, Bewegungseinschränkungen sowie Schwangere. SmashLoft führt keine medizinische Eignungsprüfung durch; die Einschätzung der eigenen Teilnahmefähigkeit obliegt dir.
(3) Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, die für die Sicherheit relevant sein können, sind dem Personal vor Beginn der Session mitzuteilen.
(1) Schutzausrüstung. Für jede teilnehmende Person wird Schutzausrüstung gestellt (u. a. Kopf-/Gesichtsschutz, Schutzanzug, Handschuhe). Das vollständige Tragen der Schutzausrüstung während der gesamten Session ist verpflichtend.
(2) Schuhwerk. Festes, geschlossenes Schuhwerk ist Pflicht. Ohne geeignetes Schuhwerk ist eine Teilnahme aus Sicherheitsgründen nicht möglich; ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.
(3) Anweisungen des Personals. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei einem Stopp-Signal ist die Aktivität sofort einzustellen.
(4) Verhaltensregeln. Es gelten insbesondere folgende Regeln:
(5) Aufsicht. Die Sicherheit wird durch geschultes Personal beaufsichtigt. Die Beaufsichtigung entbindet dich nicht von deiner Eigenverantwortung und der Pflicht, die Sicherheitsregeln einzuhalten.
(1) Im Rahmen von „Bring Your Own Item“ (BYOI) darfst du nach vorheriger Freigabe durch SmashLoft eigene Gegenstände zur Zerstörung mitbringen.
(2) Nicht zugelassen sind insbesondere Gegenstände, die gefährliche Stoffe enthalten oder freisetzen können (z. B. Druckbehälter, Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen, Batterien/Akkus, Bildschirme mit Quecksilber, Asbest, brennbare oder explosive Stoffe, Lebensmittel, Flüssigkeiten unter Druck) sowie Gegenstände, deren Zerstörung gegen Gesetze verstößt. SmashLoft entscheidet im Einzelfall über die Zulassung und ist berechtigt, die Freigabe ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
(3) Mitgebrachte Gegenstände werden auf eigenes Risiko zerstört. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen; eine Rückgabe nach der Session erfolgt nicht.
(1) Vertragsschluss. Die Buchung erfolgt über das Buchungssystem auf smashloft.de, per E-Mail oder vor Ort. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch SmashLoft zustande.
(2) Preise. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf smashloft.de ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zahlung. Die Zahlung erfolgt nach den im Buchungssystem angebotenen Verfahren (u. a. PayPal). Soweit eine Vorauszahlung vereinbart ist, ist diese vor der Session fällig. Bei Buchung vor Ort ist der Betrag vor Beginn der Session zu entrichten. Erfolgt eine fällige Zahlung nicht, kann der Zugang verweigert und die Buchung storniert werden.
(4) Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. SmashLoft ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz des entstandenen Verzugsschadens zu verlangen.
(1) Stornierung/Umbuchung durch dich. Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich. Bei späterer Stornierung kann SmashLoft den vereinbarten Preis als Ausfallentschädigung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Dir bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Nichterscheinen (No-Show). Erscheinst du ohne vorherige Absage nicht innerhalb von 20 Minuten nach dem gebuchten Beginn und bist telefonisch nicht erreichbar, gilt der Termin als storniert; der gebuchte Betrag bleibt in voller Höhe zur Zahlung fällig (vorbehaltlich des Nachweises nach Abs. 1).
(3) Verspätung. Bei verspätetem Erscheinen kann sich die verfügbare Session-Zeit entsprechend verkürzen, ohne dass ein Anspruch auf Verlängerung oder anteilige Erstattung besteht.
(4) Absage durch SmashLoft. Muss SmashLoft eine Session aus Gründen absagen, die SmashLoft zu vertreten hat, erhältst du den gezahlten Betrag zurück oder – nach deiner Wahl – einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.
(1) SmashLoft bietet Paket- und Wertgutscheine an. Wertgutscheine sind auf das gesamte Angebot anrechenbar und nicht an einen festen Termin gebunden.
(2) Gültigkeit. Gutscheine sind ab Ausstellung zwei Jahre gültig. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
(3) Keine Barauszahlung. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen. Ein Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit nutzbar.
(4) Mehrfacheinlösung/Missbrauch. Jeder Gutscheincode kann nur einmal eingelöst werden. Bei missbräuchlicher Verwendung kann SmashLoft die Einlösung verweigern.
(1) SmashLoft haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von SmashLoft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) SmashLoft haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SmashLoft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst) ist die Haftung von SmashLoft auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von SmashLoft für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die in Abs. 1 und 2 genannten Fälle und lassen die zwingende gesetzliche Haftung unberührt.
(6) Eingebrachte Sachen. Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung und Wertsachen (z. B. in Garderobe oder Spind) haftet SmashLoft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es wird empfohlen, keine Wertsachen mitzubringen. Für gemäß § 6 zur Zerstörung mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
(1) Du verpflichtest dich, die Sicherheitseinweisung, die Hausordnung und die Anweisungen des Personals einzuhalten. Du nimmst auf eigene Verantwortung teil und bist dir bewusst, dass mit der Zerstörung von Gegenständen ein gewisses Restrisiko verbunden ist.
(2) Für Schäden, die du vorsätzlich oder grob fahrlässig – insbesondere durch Verstoß gegen die Sicherheitsregeln oder Anweisungen des Personals – an Personen, Einrichtungen oder Eigentum von SmashLoft oder Dritten verursachst, haftest du nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Schäden, die im Rahmen der bestimmungsgemäßen, regelkonformen Nutzung des Rage Rooms entstehen (insbesondere die vorgesehene Zerstörung der bereitgestellten Objekte), lösen keine Schadensersatzpflicht aus.
(1) Sicherheitsaufzeichnung. Aus Sicherheits- und Beweisgründen können die Räume videoüberwacht werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen.
(2) Marketingaufnahmen. Eine Veröffentlichung von Bild- oder Videoaufnahmen, auf denen du erkennbar bist, zu Werbe- oder Marketingzwecken (z. B. Social Media) erfolgt nur mit deiner vorherigen, freiwilligen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(3) Eigene Aufnahmen. Optionale Session-Aufnahmen (Actioncam) werden auf deinen Wunsch erstellt und dir zur Verfügung gestellt.
(4) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf smashloft.de.
(1) SmashLoft übt das Hausrecht aus. Personen, die gegen die Sicherheitsregeln, die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstoßen, andere gefährden oder unter erkennbarem Alkohol-/Drogeneinfluss stehen, können von der Session ausgeschlossen oder des Hauses verwiesen werden.
(2) In den Fällen des Abs. 1 besteht kein Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Entgelts. Schadensersatzansprüche von SmashLoft bleiben unberührt.
(1) Wird die Erbringung der Leistung durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Ausfall wesentlicher Infrastruktur) unmöglich oder unzumutbar erschwert, ist SmashLoft für die Dauer des Ereignisses von der Leistungspflicht befreit.
(2) In diesem Fall wird vorrangig ein Ersatztermin angeboten. Ist ein Ersatztermin nicht möglich, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Die Inhalte der Website smashloft.de sowie sämtliche Marken-, Text-, Bild- und Gestaltungselemente von SmashLoft sind urheber- und kennzeichenrechtlich geschützt.
(2) Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung – auch auszugsweise – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SmashLoft zulässig.
(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand. Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von SmashLoft (Mannheim).
(3) Streitbeilegung. Die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung steht unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung. SmashLoft ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit.
(4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Änderungen der AGB. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt deiner Buchung gültige Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten nur für nach der Änderung abgeschlossene Buchungen.